Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
4.
Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
5.
Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
6.
Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibungen der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstücks) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Wasser, Strom, Gas, Telefon etc.)
7.
Erfolgshonorar (Vermittlungsprovision) lt. IMV 1996 (BGBl. Nr. 98/1996 v. 28.6.1996))
Bei Kauf,Verkauf oder Tausch von
Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
Unternehmen aller Art
Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
Bei einem Wert von
bis € 36.336.42: je 4%
von € 36.336.42 bis € 48.448.49: € 1.453.46
ab € 48.448.49: je 3%
jeweils zuzüglich 20% USt.
II. Mietverträge:
1.
Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit S180,-
2.
Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
3.
Vermittlungsprovision
Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet.
Erfolgshonorar zzgl. 20% USt bei Vermietung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.
Vertragsdauer
Vermieter
Mieter
unbestimmte Zeit/Frist mehr als 3 Jahre
3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen
3 Bruttomonatsmietzinse
Frist mindestens 2, höchstens 3 Jahre
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen
----
2 Bruttomonatsmietzinse
Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse
Frist weniger als 2 Jahre
bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre
bei Verlängerung von mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen
----
1 Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse
Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse
Untermietverträge über einzelne Wohnräume
1 Bruttomonatsmietzins
1 Bruttomonatsmietzins
Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet.
Erfolgshonorar zzgl. 20% USt. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.
Vertragsdauer
Vermieter
Mieter
unbestimmte Zeit/Frist mindestens 2 Jahre
2 Bruttomonatsmietzinse allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen
2 Bruttomonatsmietzinse
Frist weniger als 2 Jahre
bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre
2 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen
----
1 Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse
Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträge über einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung durch den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist. Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.
Gemäß §24 Makler VO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.
III. Hypothekardarlehen:
1.
Vergebührung des Darlehenvertrages (§33 TP 8 GebG)............0,8% bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre..................1,5%
Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung.................................0,6%
4.
Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
5.
Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif
6.
Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif
7.
Vermittlungsprovision: darf den Betrag von 2% der Darlehenssumme nicht übersteigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß §15 Abs. 1 IMVO steht. Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf die Provision oder sonstige Vergütung 5% der Darlehenssumme nicht übersteigen.