Unter dem Begriff Parifizierung oder Nutzwertermittlung versteht man die Berechnung der Nutzwerte basierend auf der Nutzfläche unter der besonderen Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen als Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum im Grundbuch z.B. bei der Umwandlung eines Zinshauses in Eigentumswohnungen. Das Nutzwertgutachten muß von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen für das Immobilienwesen erstellt werden und dient als Grundlage für die Grundbuchseintragung. Für die Parifizierung sind weiters aktuelle Bestandspläne und Baubeschreibungen notwendig.
Wir übernehmen gerne und koordinieren für Sie die komplette Parifizierungsdienstleistung (Bestandsplanerstellung, Erstellung der Baubeschreibung, Nutzwertermittlung, Vertragserrichtung, Grundbuchsänderung durchführen).
RIT - RIHACEK Immobilien Treuhand berät Sie gerne umfassend.