Projektmanagement allgemein: Projektorganisation im Allgemeinen Was ist Projektsteuerung / Projektleitung / Projektmanagement wirklich ? Die Projektsteuerung bezieht sich auf delegierbare Bauherrnleistungen Die Projektsteuerung und Projektmanagement Leistungsbereiche Leistungsumfang für Hochbau Leistungsumfang für Grünflächen- und Freiflächengestaltung Leistungsumfang der Raumgestaltung und Formgebung Dienstleistungen
Projektorganisation im Allgemeinen
Projekte sind temporäre Wirtschaftsunternehmen mit nur vertraglicher Bindung der Beteiligten. Auch die Projektleitung ist nur temporärer Natur, das Bedarf geeigneter individueller Strukturen.
Leider wird meist zu wenig zum Aufbau dieser nötigen Strukturen getan und das notwendige starke dirigistische Zentrum, welches das Ziel nicht aus den Augen verlieren und es konsequent ansteuern sollte, ist nicht immer vorhanden.
Dabei sind folgende Bedingungen festzulegen:
eindeutige Zuweisung der Aufgaben
klare Kompetenzen
Abhängigkeiten und Verpflichtungen sind möglichst eindeutig zu beschreiben.
Diese Entscheidungen sind unter der wesentlichen Bedingung zu treffen, dass immaterielle (geistig-schöpferische) Dienstleistungen, schon aus der Definition heraus, nicht im vorhinein eindeutig und vollständig beschreibbar sein können.
Was ist Projektsteuerung / Projektleitung / Projektmanagement wirklich ?
Die Begriffe werden oftmals falsch verwendet. Aber erst wenn der Projektsteuerer auch Projektleitungsaufgaben (Vollmacht) übernimmt, spricht man von Projektmanagement. Das heißt wenn die Projektsteuerung als Bestandteil der Projektmanagementleistungen verstanden wird, können die Begriffe synonym für die gemeinsamen Leistungsinhalte verwendet werden.
Bereits 1977, also vor über 30 Jahren, wurden mit der Formulierung der Honorarordnung erkannt, dass ab einer gewissen Projektgröße und Komplexität
die überwiegend organisatorisch, technisch-wirtschaftlichen Koordinierungs-Aufgaben
die Überwachung des Zusammenspiels aller Projektbeteiligter - Planer und ausführender Firmen - sowie sonstiger Beteiligter
die dabei gleichzeitig erforderliche Sorge für die Einhaltung von Qualitäten, Kosten und Terminen
so umfangreich werden, dass personell und fachlich nicht entsprechend ausgestattete Auftraggeber, mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben teilweise überfordert sein können.
Die Projektsteuerung bezieht sich auf delegierbare Bauherrnleistungen
Die Projektleitung bezieht sich auf nicht (ohne Vollmacht) delegierbare Bauherrnleistungen. Der Projektleitung obliegt die direkte Verantwortung für die Erreichung der Projekt- und Auftragsziele. Sie hat Linienfunktion und ist mit der Entscheidungs-, Weisungs- und Durchsetzungsbefugnis ausgestattet. Nach Ansicht der Rechnungshöfe und Kontrollämter sollten Leistungen der Projektleitung im öffentlichen Bereich im allgemeinen nicht an freiberufliche Fachbüros übertragen werden. Gewerbliche oder private Bauinvestoren verfügen jedoch nicht immer über eigene Bauabteilungen mit entsprechend fachlichem Personal, so dass diese oft auch Projektleitungsaufgaben delegieren.
Die Projektsteuerung und Projektmanagement
Leistungen der Projektsteuerung und des Projektmanagements werden auf Grund gesonderten Auftrags erbracht, wenn der Auftragnehmer Auftraggeberfunktionen bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen übernimmt.
Projektsteuerung und Projektmanagement sind daher "qualifizierte Auftraggeberfunktionen" und keine Leistungen, die von den Beauftragten für die Projektsplanung und für die Projektsausführung gemäß den dafür geltenden Leistungsbildern, Honorar- und Gebührenordnungen, zu erbringen sind.
LEISTUNGSBEREICHE: *) Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Geamtkonzept
Erstellen des Projektstrukturplanes
Erstellen der Leistungsübersicht eventuell unterteilt nach Leistungsfeldern
*) Klärung des Einsatzes von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte)
Verzeichnis der Projektbeteiligten mit Beschreibung der Aufgaben und Kompetenzen
Organigramm in Form eines Handlungs- und Informatinsdiagrammes, sowie Nahtstellendefinition
Verfahrensrichtlinien für Genehmigungsabläufe, Verteilersystem des Schriftverkehrs, Planlistenverfahren, etc;
*) Auswählen und Empfehlen von Vertragsformen und Vertragsbedingungen, sowie Mitwirken bei der Vertragsgestaltung
Projektbezogene Musterverträge
Erläuterungsbericht zu Vertragsformen und Vertragsgestaltungen
*) Aufstellung und Überwachung von Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte
Aufstellen des Rahmenterminplanes für den Projektgesamtablauf
Grobterminplanung mit vertraglichen Zwischen- und Endterminen
Terminverfolgung, bzw. Aufstellung der Ist-Termine
Termin Soll-Ist-Vergleich
Bericht zu Terminabweichungen
Maßnahmenkatalog zur Ablaufsteuerung für Anpassungsmaßnahmen, eventuell mit Hilfe einer Detailterminplanung
*) Koordination und Kontrolle der Projektbeteiligten und deren Arbeitseinsatz in Hinblick auf Kostenrahmen, mit Ausnahme der ausführenden Firmen
Auflistung der Grundlagen für Kostenrahmen und Honorierung der Projektbeteiligten
Kostenrahmen für die Investitionskosten und Projektbudget
Stellungnahme zur Kostenermittlung der Planer
Finanzmittelbedarfs- und Zahlungsplan
Kostenverfolgung
*) Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten, insbesondere betreffend Qualität
Qualitätsrahmen - Aktualisierung und Optimierung der Anforderungsliste
Aktualisierung des Raum- und Funktionsprogrammes
Aufstellen von Qualitätsprotokollen
Maßnahmen zur Qualitätssteuerung in Verbindung mit Kosten- und Terminsteuerung
Dokumentation der erreichten Qualität
*) laufende Informationen des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers
regelmäßige nach Erfordernis abgehaltene protokollarisch dokumentierte Planungs- und Koordinierungsbesprechungen
laufende Kontrolle der wirtschaftlichen Projektvorgaben
Erstausstattung allfälliger Verbesserungs- oder Einsparungsvorschläge
Leistungsumfang für Hochbau
Die Einteilung der Leistungen im Hochbau erfolgt wie nachstehend beschrieben:
rein konstruktive Bauwerke, Einfriedungen, u. ä.
Brücken, Unterführungen, Einfriedungen mit architektonischer Ausgestaltung, u. ä.
Schuppen, Hallen ohne Einbauten, Barakenbauten, landwirtschaftliche Wirtschaftshallen, Unterstellräume für landwirtschaftliche Maschinen, u. ä.
Glashäuser, Gewächshausanlagen, Stallungen, Scheunen, sonstigen Wirtschaftsgebäude für landwirtschaftliche Anlagen, einfache Werkstätten, Gebäude und Magazine ohne besondere Rücksicht auf technische Einrichtungen, u. ä.
Werkstättengebäude, Schlachthof- und Viehofbauten, Lagerhäuser, Kühlhäuser, Speicher, Garagen, Umspannwerke, Müllverbrennungsanlagen, Bauten ohne Ausstattung für industrielle und gewerbliche Zwecke, Strahlenschutzbauwerke, Kleinwohnhäuser einfacher Art, u. ä.
Bauten für industrielle und gewerbliche Zwecke ohne Ausstattung von schwieriger funktioneller Raumanordnung bzw. Konstruktionen, u. ä.
Ein- und Mehrfamilienhäuser, städtische Wohn- und Geschäftshäuser, soziale Wohnungsbauten, Industrie- und Gewerbehochbauten, öffentliche Gebäude einfacher Art, Friedhofsanlagen, Kindergärten, Volks-, Haupt-, Mittelschulen, Markthallen, Kasernen, Feuerwehrgebäude , Gemeinschaftshäuser, Pfarrhöfe, Archivbauten, Ausstellungshallen, Landgasthöfe, Jugendheime, Altersheime, Sportanlagen einfacher Art unter Berücksichtigung größerer technischer Einrichtungen (Sporthäuser, Bootshäuser, Freibäder, Turnhallen), u. ä.
Alle Bauten obiges Punktes in reicherer Ausstattung, sowie Kirchen, Kapellen, Krematorien, Einsegnungshallen, Saalbauten, Vereinshäuser, Kinos, Hotels, Landhäuser, Wintergärten, Laboratorien, Krankenanstalten, Pflege- und Kurheime, Sanatorien, Warenhäuser, Bürogebäude, berufsbildende Schulen, Haftanstalten, Sportanlagen schwieriger Art ud Berücksichtigung spezieller technischer Einrichtungen (z.B. Hallenbäder, Sporthallen, Stadien, Kunsteisbahnen), u. ä.
Alle Bauten obiges Punktes in schwierigerer Art und reicherer Ausstattung, sowie Verkehrshochbauten (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe), Bankgebäude, Büchereien, Kurhäuser, Kurhallen, Theater in einfacher Art, u. ä.
Geschäftsportale, Fassadenumgestaltungen, Ausbau von Wohnungen, Großkrankenanstalten, Klinikgebäude, Hochschulen, Universitäten, u.ä.
Umbau von bzw. in Wohnhäusern und gewerblich oder industriell genutzten Gebäuden, Denkmäler, Zierbrunnen, Dachbodenausbauten, Gebäudeinstandsetzungen, Gebäude- und Block (Quartier)- Sanierungen, Adaptierungen, u. ä.
Die Einordnung einer Bauleistung in die entsprechende Klasse wird vom Auftragnehmer nach ihren charakteristischen Merkmalen, unter Bedachtnahme auf die bauliche Gestaltung und die technische Ausstattung, verantwortungsbewußt nach seinen Erfahrungen vorgenommen.
Die Gesamtleistung des Auftragnehmers besteht aus der Büroleistung und der örtlichen Bauaufsicht.
Büroleistungen Sämtliche für das Bauvorhaben zu erbringende Leistungen im Büro.
Grundlagenermittlung Klärung der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Erhebung der Bauvorschriften, Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer, an der Planung fachlich Beteiligter, Zusammenfassung der Ergebnisse.
Vorentwurf Grundsätzlicher Lösungsvorschlag nach den bekanntgegebenen Anforderungen, der Analyse der Grundlagen oder des Bauprogrammes, in der Regel im Maßstab 1:200, einschließlich aller Besprechungsskizzen, mit schätzungsweiser Baukostenermittlung nach Bruttorauminhalt oder bebauter Fläche und einem Erläuterungsbericht.
Entwurf Lösung der Bauaufgabe nach dem ausgewählten Vorentwurf in solcher Durcharbeitung, dass er ohne grundsätzliche Änderung als Unterlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der Regel in Grundrissen, Schnitten und Ansichten im Maßstab 1:100.
Einreichplanung (Baugenehmigungsplanung) Die zur Erlangung einer Baubewilligung bzw. einer Baugenehmigung erforderlichen Zeichnungen, Berechnungen und Beschreibungen.
Ausführungs- und Detailplanung Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen (Entwurf und Einreichplanung) bis zur ausführungsreifen Lösung, zeichnerische Darstellung des Werkes mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs- und Detailzeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1 mit den erforderlichen Beschreibungen.
Leistungsverzeichnisse Ausarbeiten von Leistungsbeschreibungen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Einholung, Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich beteiligten Sonderfachleute.
Technische, geschäftliche und künstlerische Oberleitung der Bauausführung Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller anderen an der Planung fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken. Mitwirken bei der Auftragsvergabe, Vertretung des Bauherren vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, Teilnahme an Verhandlungen, Koordinieren der auszuführenden Arbeiten, Aufstellen eines Zeit- und Zahlungsplanes.
Örtliche Bauaufsicht Überwachen der Ausführungen des Werkes auf Übereinstimmung mit den Baubewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, Koordinieren der an der Überwachung fachlich Beteiligten, Überwachen des Zeitplanes, Prüfen der Bautagesberichte, gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen. Abnahme der Leistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfungen, Kostenzusammenstellung, Antrag auf behördlichen Abnahme und Teilnahme daran, Übergabe des Werkes, Zusammenstellen und Übergeben der erforderlichen Unterlagen, Auflisten der Gewährleistungsfristen.
Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, auch Bauführer genannt, gemäß Bauordnung Das ist die Durchführung der in den Landesbauordnungen festgelegten Aufgaben, insbesondere die Beaufsichtigung und die laufende Überprüfung der Arbeiten hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Einreichungs- und Bewilligungsunterlagen.
Teilleistungen
Werden vom Auftraggeber nicht alle unter Punkt Leistungsumfang angeführten Teilleistungen in einem Auftrag vergeben, sondern nur einzelne Teilleistungen oder sind für ein Bauvorhaben überhaupt nur einzelnen Teilleistungen zu erbringen, so gelten eigene Honorarrichtlinien.
Leistungsumfang für Grünflächen- und Freiflächengestaltung
Die Leistungen für die gartengestalterischen Aufgaben sind in die nachfolgend angeführten Klassen einzureihen:
Öffentliche und private Garten- und Grünanlagen jeder Art, wie Wohngärten, Parkanlagen, Gärten bei Einzehäuser, Schulgärten, Grünanlagen im Wohn- und Siedlungsbau, Friedhöfe, Dach- und Wintergärten, Kinderspielplätze, Ballspielplätze, Fußgeherzonen, u.ä.
Sportplätze und Spielplätze, Grünflächen bei öffentlichen Badeanlagen, bei Fabriks- und Werksanlagen, bei militärischen Anlagen, Gestaltung von Damm- und Hangflächen, Rekultivierungsflächen, Rastplätzen an Straßen, u. ä.
Gestaltung in der freien Landschaft, Gestaltung an Verkehrswegen, Parkplätzen und Wasserbauten, Windschutzbepflanzungen, ingenieurbiologische Maßnahmen, u. ä.
Die Gesamtleistung des Auftragnehmers beseht aus der Büroleistung und der örtlichen Bauaufsicht.
Büroleistungen Sämtliche für das Bauvorhaben zu erbringende Leistungen im Büro.
Grundlagenermittlung Klärung der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Erhebung der Bauvorschriften, Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer, an der Planung fachlich Beteiligter, Zusammenfassung der Ergebnisse.
Vorentwurf Grundsätzlicher Lösungsvorschlag nach den bekanntgegebenen Anforderungen und der Analyse der Grundlagen, in der Regel in Form von Skizzen.
Entwurf Lösung der Aufgabe nach dem ausgewählten Vorentwurf als Gesamtauftrag.
Arbeits- und Werkpläne Pläne und Unterlagen, die für die Herstellung der Wege, Plätze, Terrassen, Einbauten und Niveaus erforderlich sind.
Bepflanzungspläne Detailzeichnungen aller Einzelheiten mit den Bepflanzungslisten.
Leistungsverzeichnisse Ausarbeiten von Leistungsbeschreibungen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Einholung, Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich beteiligten Sonderfachleute.
Technische, geschäftliche und künstlerische Oberleitung der Bauausführung Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller anderen an der Planung fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken. Mitwirken bei der Auftragsvergabe, Vertretung des Bauherren vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, Teilnahme an Verhandlungen, Koordinieren der auszuführenden Arbeiten, Aufstellen eines Zeit- und Zahlungsplanes.
Örtliche Bauaufsicht Überwachen der Ausführungen des Werkes auf Übereinstimmung mit den Bewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, Koordinieren der an der Überwachung fachlich Beteiligten, Überwachen des Zeitplanes, Prüfen der Bautagesberichte, gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen. Abnahme der Leistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfungen, Kostenzusammenstellung, Antrag auf behördlichen Abnahme und Teilnahme daran, Übergabe des Werkes, Zusammenstellen und Übergeben der erforderlichen Unterlagen, Auflisten der Gewährleistungsfristen.
Erfolgt die Auführung des Werkes nicht durch hiezu befugte Unternehmer, sondern durch Hilfskräfte des Auftraggebers, so ändert sich auch das Honorar für die technische, geschäftliche und künstlerische Oberleitung.
Teilleistungen
Werden vom Auftraggeber nicht alle unter Punkt Leistungsumfang angeführten Teilleistungen in einem Auftrag vergeben, sondern nur einzelne Teilleistungen oder sind für ein Bauvorhaben überhaupt nur einzelnen Teilleistungen zu erbringen, so gelten eigene Honorarrichtlinien.
Leistungsumfang der Raumgestaltung und Formgebung
Als Leistungen für die Innenraumgestaltung sowie für die künstlerische Formgebung gelten Innenraumgestaltungen, bzw. Raumausstattungen von Gebäuden, Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen.
Entwurf, Formgebung und Auswahl von Möbeln, Beleuchtungskörpern, Elektrogeräten, Vorhängen, Teppichen, Bildern, Plastiken u. dgl.
Entwurf von Altären, Denkmälern, Grabmälern, Brunnen, Reklameanlagen u. dgl.
Entwurf, Planung und Bauleitung für Messe- und Ausstellungsbauten, sowie für einzelne Messe- und Verkaufsstände.
Büroleistungen Sämtliche für das Bauvorhaben zu erbringende Leistungen im Büro.
Entwurf Die Durcharbeitung der Lösung, so weit, dass sie ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weitere Bearbeitung dienen kann.
Ausführungs- und Detailplanung Die ausführungsreife Durcharbeitung mit allen Maßen und Einzelheiten, in einem für die Ausführung geeigneten Maßstab.
Leistungsverzeichnisse Ausarbeiten von Leistungsbeschreibungen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Einholung, Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich beteiligten Sonderfachleute.
Technische, geschäftliche und künstlerische Oberleitung der Bauausführung Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller anderen an der Planung fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken. Mitwirken bei der Auftragsvergabe, Vertretung des Bauherren vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, Teilnahme an Verhandlungen, Koordinieren der auszuführenden Arbeiten, Aufstellen eines Zeit- und Zahlungsplanes.
Örtliche Bauaufsicht Überwachen der Ausführungen des Werkes auf Übereinstimmung mit den Baubewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, Koordinieren der an der Überwachung fachlich Beteiligten, Überwachen des Zeitplanes, Prüfen der Bautagesberichte, gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen. Abnahme der Leistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfungen, Kostenzusammenstellung, Antrag auf behördlichen Abnahme und Teilnahme daran, Übergabe des Werkes, Zusammenstellen und Übergeben der erforderlichen Unterlagen, Auflisten der Gewährleistungsfristen.
Teilleistungen
Werden vom Auftraggeber nicht alle unter Punkt Leistungsumfang angeführten Teilleistungen in einem Auftrag vergeben, sondern nur einzelne Teilleistungen oder sind für ein Bauvorhaben überhaupt nur einzelnen Teilleistungen zu erbringen, so gelten eigene Honorarrichtlinien.