Projekte sind temporäre Wirtschaftsunternehmen mit nur vertraglicher Bindung der Beteiligten. Auch die Projektleitung ist nur temporärer Natur, das Bedarf geeigneter individueller Strukturen.
Leider wird meist zu wenig zum Aufbau dieser nötigen Strukturen getan und das notwendige starke dirigistische Zentrum, welches das Ziel nicht aus den Augen verlieren und es konsequent ansteuern sollte, ist nicht immer vorhanden.
Dabei sind folgende Bedingungen festzulegen:
Diese Entscheidungen sind unter der wesentlichen Bedingung zu treffen, dass immaterielle (geistig-schöpferische) Dienstleistungen, schon aus der Definition heraus, nicht im vorhinein eindeutig und vollständig beschreibbar sein können.
Die Begriffe werden oftmals falsch verwendet. Aber erst wenn der Projektsteuerer auch Projektleitungsaufgaben (Vollmacht) übernimmt, spricht man von Projektmanagement. Das heißt wenn die Projektsteuerung als Bestandteil der Projektmanagementleistungen verstanden wird, können die Begriffe synonym für die gemeinsamen Leistungsinhalte verwendet werden.
Bereits 1977, also vor über 30 Jahren, wurden mit der Formulierung der Honorarordnung erkannt, dass ab einer gewissen Projektgröße und Komplexität
so umfangreich werden, dass personell und fachlich nicht entsprechend ausgestattete Auftraggeber, mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben teilweise überfordert sein können.
Die Projektleitung bezieht sich auf nicht (ohne Vollmacht) delegierbare Bauherrnleistungen. Der Projektleitung obliegt die direkte Verantwortung für die Erreichung der Projekt- und Auftragsziele. Sie hat Linienfunktion und ist mit der Entscheidungs-, Weisungs- und Durchsetzungsbefugnis ausgestattet. Nach Ansicht der Rechnungshöfe und Kontrollämter sollten Leistungen der Projektleitung im öffentlichen Bereich im allgemeinen nicht an freiberufliche Fachbüros übertragen werden. Gewerbliche oder private Bauinvestoren verfügen jedoch nicht immer über eigene Bauabteilungen mit entsprechend fachlichem Personal, so dass diese oft auch Projektleitungsaufgaben delegieren.
Leistungen der Projektsteuerung und des Projektmanagements werden auf Grund gesonderten Auftrags erbracht, wenn der Auftragnehmer Auftraggeberfunktionen bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen übernimmt.
Projektsteuerung und Projektmanagement sind daher "qualifizierte Auftraggeberfunktionen" und keine Leistungen, die von den Beauftragten für die Projektsplanung und für die Projektsausführung gemäß den dafür geltenden Leistungsbildern, Honorar- und Gebührenordnungen, zu erbringen sind.
*) Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Geamtkonzept
*) Klärung des Einsatzes von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte)
*) Auswählen und Empfehlen von Vertragsformen und Vertragsbedingungen, sowie Mitwirken bei der Vertragsgestaltung
*) Aufstellung und Überwachung von Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte
*) Koordination und Kontrolle der Projektbeteiligten und deren Arbeitseinsatz in Hinblick auf Kostenrahmen, mit Ausnahme der ausführenden Firmen
*) Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten, insbesondere betreffend Qualität
*) laufende Informationen des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers
Die Einteilung der Leistungen im Hochbau erfolgt wie nachstehend beschrieben:
Die Einordnung einer Bauleistung in die entsprechende Klasse wird vom Auftragnehmer nach ihren charakteristischen Merkmalen, unter Bedachtnahme auf die bauliche Gestaltung und die technische Ausstattung, verantwortungsbewußt nach seinen Erfahrungen vorgenommen.
Die Gesamtleistung des Auftragnehmers besteht aus der Büroleistung und der örtlichen Bauaufsicht.
Büroleistungen
Sämtliche für das Bauvorhaben zu erbringende Leistungen im Büro.
Grundlagenermittlung
Klärung der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Erhebung der Bauvorschriften, Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer, an der Planung fachlich Beteiligter, Zusammenfassung der Ergebnisse.
Vorentwurf
Grundsätzlicher Lösungsvorschlag nach den bekanntgegebenen Anforderungen, der Analyse der Grundlagen oder des Bauprogrammes, in der Regel im Maßstab 1:200, einschließlich aller Besprechungsskizzen, mit schätzungsweiser Baukostenermittlung nach Bruttorauminhalt oder bebauter Fläche und einem Erläuterungsbericht.
Entwurf
Lösung der Bauaufgabe nach dem ausgewählten Vorentwurf in solcher Durcharbeitung, dass er ohne grundsätzliche Änderung als Unterlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der Regel in Grundrissen, Schnitten und Ansichten im Maßstab 1:100.
Einreichplanung (Baugenehmigungsplanung)
Die zur Erlangung einer Baubewilligung bzw. einer Baugenehmigung erforderlichen Zeichnungen, Berechnungen und Beschreibungen.
Ausführungs- und Detailplanung
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen (Entwurf und Einreichplanung) bis zur ausführungsreifen Lösung, zeichnerische Darstellung des Werkes mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs- und Detailzeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1 mit den erforderlichen Beschreibungen.
Leistungsverzeichnisse
Ausarbeiten von Leistungsbeschreibungen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Einholung, Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich beteiligten Sonderfachleute.
Technische, geschäftliche und künstlerische Oberleitung der Bauausführung
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller anderen an der Planung fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken. Mitwirken bei der Auftragsvergabe, Vertretung des Bauherren vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, Teilnahme an Verhandlungen, Koordinieren der auszuführenden Arbeiten, Aufstellen eines Zeit- und Zahlungsplanes.
Örtliche Bauaufsicht
Überwachen der Ausführungen des Werkes auf Übereinstimmung mit den Baubewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, Koordinieren der an der Überwachung fachlich Beteiligten, Überwachen des Zeitplanes, Prüfen der Bautagesberichte, gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen. Abnahme der Leistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfungen, Kostenzusammenstellung, Antrag auf behördlichen Abnahme und Teilnahme daran, Übergabe des Werkes, Zusammenstellen und Übergeben der erforderlichen Unterlagen, Auflisten der Gewährleistungsfristen.
Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, auch Bauführer genannt, gemäß Bauordnung
Das ist die Durchführung der in den Landesbauordnungen festgelegten Aufgaben, insbesondere die Beaufsichtigung und die laufende Überprüfung der Arbeiten hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Einreichungs- und Bewilligungsunterlagen.
Werden vom Auftraggeber nicht alle unter Punkt Leistungsumfang angeführten Teilleistungen in einem Auftrag vergeben, sondern nur einzelne Teilleistungen oder sind für ein Bauvorhaben überhaupt nur einzelnen Teilleistungen zu erbringen, so gelten eigene Honorarrichtlinien.
Die Leistungen für die gartengestalterischen Aufgaben sind in die nachfolgend angeführten Klassen einzureihen:
Die Gesamtleistung des Auftragnehmers beseht aus der Büroleistung und der örtlichen Bauaufsicht.
Büroleistungen
Sämtliche für das Bauvorhaben zu erbringende Leistungen im Büro.
Grundlagenermittlung
Klärung der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Erhebung der Bauvorschriften, Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer, an der Planung fachlich Beteiligter, Zusammenfassung der Ergebnisse.
Vorentwurf
Grundsätzlicher Lösungsvorschlag nach den bekanntgegebenen Anforderungen und der Analyse der Grundlagen, in der Regel in Form von Skizzen.
Entwurf
Lösung der Aufgabe nach dem ausgewählten Vorentwurf als Gesamtauftrag.
Arbeits- und Werkpläne
Pläne und Unterlagen, die für die Herstellung der Wege, Plätze, Terrassen, Einbauten und Niveaus erforderlich sind.
Bepflanzungspläne
Detailzeichnungen aller Einzelheiten mit den Bepflanzungslisten.
Leistungsverzeichnisse
Ausarbeiten von Leistungsbeschreibungen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Einholung, Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich beteiligten Sonderfachleute.
Technische, geschäftliche und künstlerische Oberleitung der Bauausführung
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller anderen an der Planung fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken. Mitwirken bei der Auftragsvergabe, Vertretung des Bauherren vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, Teilnahme an Verhandlungen, Koordinieren der auszuführenden Arbeiten, Aufstellen eines Zeit- und Zahlungsplanes.
Örtliche Bauaufsicht
Überwachen der Ausführungen des Werkes auf Übereinstimmung mit den Bewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, Koordinieren der an der Überwachung fachlich Beteiligten, Überwachen des Zeitplanes, Prüfen der Bautagesberichte, gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen. Abnahme der Leistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfungen, Kostenzusammenstellung, Antrag auf behördlichen Abnahme und Teilnahme daran, Übergabe des Werkes, Zusammenstellen und Übergeben der erforderlichen Unterlagen, Auflisten der Gewährleistungsfristen.
Erfolgt die Auführung des Werkes nicht durch hiezu befugte Unternehmer, sondern durch Hilfskräfte des Auftraggebers, so ändert sich auch das Honorar für die technische, geschäftliche und künstlerische Oberleitung.
Werden vom Auftraggeber nicht alle unter Punkt Leistungsumfang angeführten Teilleistungen in einem Auftrag vergeben, sondern nur einzelne Teilleistungen oder sind für ein Bauvorhaben überhaupt nur einzelnen Teilleistungen zu erbringen, so gelten eigene Honorarrichtlinien.
Als Leistungen für die Innenraumgestaltung sowie für die künstlerische Formgebung gelten Innenraumgestaltungen, bzw. Raumausstattungen von Gebäuden, Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen.
Entwurf, Formgebung und Auswahl von Möbeln, Beleuchtungskörpern, Elektrogeräten, Vorhängen, Teppichen, Bildern, Plastiken u. dgl.
Entwurf von Altären, Denkmälern, Grabmälern, Brunnen, Reklameanlagen u. dgl.
Entwurf, Planung und Bauleitung für Messe- und Ausstellungsbauten, sowie für einzelne Messe- und Verkaufsstände.
Büroleistungen
Sämtliche für das Bauvorhaben zu erbringende Leistungen im Büro.
Entwurf
Die Durcharbeitung der Lösung, so weit, dass sie ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weitere Bearbeitung dienen kann.
Ausführungs- und Detailplanung
Die ausführungsreife Durcharbeitung mit allen Maßen und Einzelheiten, in einem für die Ausführung geeigneten Maßstab.
Leistungsverzeichnisse
Ausarbeiten von Leistungsbeschreibungen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Einholung, Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich beteiligten Sonderfachleute.
Technische, geschäftliche und künstlerische Oberleitung der Bauausführung
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller anderen an der Planung fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken. Mitwirken bei der Auftragsvergabe, Vertretung des Bauherren vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, Teilnahme an Verhandlungen, Koordinieren der auszuführenden Arbeiten, Aufstellen eines Zeit- und Zahlungsplanes.
Örtliche Bauaufsicht
Überwachen der Ausführungen des Werkes auf Übereinstimmung mit den Baubewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, Koordinieren der an der Überwachung fachlich Beteiligten, Überwachen des Zeitplanes, Prüfen der Bautagesberichte, gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen. Abnahme der Leistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfungen, Kostenzusammenstellung, Antrag auf behördlichen Abnahme und Teilnahme daran, Übergabe des Werkes, Zusammenstellen und Übergeben der erforderlichen Unterlagen, Auflisten der Gewährleistungsfristen.
Werden vom Auftraggeber nicht alle unter Punkt Leistungsumfang angeführten Teilleistungen in einem Auftrag vergeben, sondern nur einzelne Teilleistungen oder sind für ein Bauvorhaben überhaupt nur einzelnen Teilleistungen zu erbringen, so gelten eigene Honorarrichtlinien.